Entscheidungsfinder

Um in Ihrem Unternehmen eine fundierte Entscheidung für einen passenden Weg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu finden, muss folgende Grundvoraussetzung erfüllt sein. Eine bAV kann nur für gegen Entgelt beschäftigte Arbeitnehmer oder Angestellte eingerichtet oder erweitert werden, eingeschlossen sind die arbeitsrechtlich angestellten GmbH-Geschäftsführer (betriebliche Veranlassung). Des Weiteren ist zu unterscheiden zwischen den Unternehmen bzw. Mitarbeitern der Unternehmen, die noch keine (Neueinrichtung einer bAV) und denen, die bereits eine bAV besitzen. Nicht zu vergessen ist, ob die bAV arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert erfolgen soll.

Im Falle von arbeitnehmerfinanzierter bAV *) gibt der Gesetzgeber im § 1a des BetrAVG **) einen beschreitbaren Weg vor. Letztendlich kristallisiert sich daraus und aus jahrzehntelangen Berufserfahrungen die betriebliche Direktversicherung als erster zu empfehlender Weg heraus, soweit der Versorgungsanspruch des Interessenten hier nicht an Finanzierungsgrenzen stößt. Die betriebliche Direktversicherung lässt Einzahlungen bis 4% der BBG der allgemeinen Rentenversicherung zu (in 2010 sind das 2.640,00 € per anno). Unter bestimmten Umständen dürfen die um einen jährlichen Festbetrag von 1.800,- € erhöht werden, was in 2010 immerhin zu einer mtl. Einzahlung von bis zu 370,- € führen kann. Diese Beträge sind frei von Lohnsteuer- und SV-Beitragszahlungen.

Werden darüber hinausgehende Einzahlungsbeträge gewünscht, ist auf die U-Kassenversorgung oder die Direktzusage auszuweichen. Prinzipiell sind hier die Einzahlungsbeträge nach oben nicht gedeckelt; es versteht sich aber, dass es an Hand von Angemessenheitsprüfungen auch Begrenzungen gibt.

*) auch Entgeltumwandlung genannt
**) Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung in der aktuellen Fassung.


Einen Überblick über die 5 möglichen Versorgungswege finden Sie hier: pdf-Download Entscheidungsfinder.pdf (9 kb).
Zu weiteren Einzelheiten beraten ich Sie gern, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.