Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine soziale Einrichtung für Arbeiter und Angestellte in der Bundesrepublik Deutschland. An der betrieblichen Altersversorgung können im Wesentlichen nur Personen teilnehmen, die in einem Unternehmen gegen Entgelt beschäftigt sind. Bei Tarifbindung und im öffentlichen Dienst gelten besondere Bestimmungen.
U.a. folgende Fragen klären wir in einem ganz persönlichen Gespräch, denn ohne eine fachkundige Beratung ist die Einrichtung einer bAV nicht möglich oder kann zu schweren Schäden für das Unternehmen führen:
- Welche Leistungen erbringt die bAV?
- Wer finanziert die bAV, der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
- Wie hoch sind die Beiträge?
- Kann man dabei auch SV-Beiträge einsparen?
- Kann man dabei auch Lohnsteuern einsparen?
- Können Unternehmer auch an der bAV teilnehmen?
- Was geschieht mit der bAV, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist?
- Ist die bAV eine monatliche Rente oder eine Kapitalzahlung?
- Welche Vor- und Nachteile hat der Arbeitgeber?
- Gibt es betriebwirtschaftliche Auswirkungen im Unternehmen?
- Gibt es dabei Tarife mit reduzierten Abschlusskosten?
- Kann man die vermögenswirksamen Leistungen (VL) in die bAV einfließen lassen?
Ich habe die Tarife für die betriebliche Altersversorgung ohne Abschlussprovisionsbelastung, bitte einfach nachfragen.
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